Nach Abschluss eines Bauprojekts ist es in Brandenburg gesetzlich vorgeschrieben, die exakte Lage des neuen Gebäudes im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Diese sogenannte Einmessbescheinigung nach § 72 Abs. 9 Satz 2 BbgBO schafft Rechtssicherheit für Eigentümer, Behörden und Käufer gleichermaßen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige vermessungstechnische Einmessung und stellen sicher, dass alle erforderlichen Daten korrekt und fristgerecht an das zuständige Katasteramt übermittelt werden. Mit modernster Messtechnik erfassen wir die Lage Ihres Gebäudes millimetergenau und dokumentieren die Ergebnisse in einer prüffähigen Bescheinigung.
So erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Verpflichtung, sondern gewinnen auch die Sicherheit, dass Ihr Gebäude eindeutig und dauerhaft im Kataster erfasst ist. Das schafft Transparenz, Vertrauen und schützt Sie vor möglichen Problemen bei Verkauf, Finanzierung oder behördlichen Prüfungen.

Für einen guten Abschluss Ihres Bauvorhabens:

