Die Einmessbescheinigung nach § 72 Abs. 9 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) dient dem Nachweis, dass ein Bauvorhaben hinsichtlich seiner Lage und Höhenlage entsprechend den genehmigten Bauvorlagen ausgeführt wurde. Sie ist damit ein wichtiger Bestandteil der baubegleitenden Vermessung in Brandenburg und schafft Sicherheit für Bauherren, Planer und die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Was ist eine Einmessbescheinigung nach BbgBO?
Nach Beginn der Bauausführung kann eine vermessungstechnische Kontrolle erforderlich sein. Dabei wird überprüft, ob das Gebäude entsprechend der Baugenehmigung beziehungsweise den genehmigten Bauvorlagen auf dem Grundstück errichtet wird.
Im Rahmen der Einmessung des Bauvorhabens werden insbesondere die tatsächliche Lage und die Höhenlage des Gebäudes ermittelt und mit den vorgegebenen Planungsdaten abgeglichen. Die Ergebnisse werden anschließend in der entsprechenden Einmessbescheinigung dokumentiert.
Damit lässt sich frühzeitig feststellen, ob die wesentlichen vermessungstechnischen Vorgaben eingehalten wurden.
Was wird bei der Einmessung überprüft?
Je nach Bauvorhaben und den Anforderungen der Bauvorlagen können unter anderem folgende Punkte kontrolliert werden:
- Lage des Baukörpers auf dem Grundstück
- Abstände zu Grundstücksgrenzen
- Gebäudeecken und maßgebliche Außenkanten
- Höhenlage des Gebäudes
- Bezug zu den genehmigten Bauvorlagen
- weitere für die bauordnungsrechtliche Beurteilung relevante Maße
Die Vermessung erfolgt mit moderner Messtechnik und auf Grundlage der für das Bauvorhaben maßgeblichen Unterlagen.
Warum ist die Einmessbescheinigung wichtig?
Schon geringe Abweichungen bei der Absteckung oder Bauausführung können später zu Problemen führen. Dies betrifft beispielsweise Grenzabstände, Abstandsflächen oder die vorgesehene Höhenlage eines Gebäudes.
Durch die Einmessbescheinigung gemäß § 72 Abs. 9 Satz 2 BbgBO wird die tatsächliche Ausführung vermessungstechnisch dokumentiert. Die Kontrolle erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem mögliche Abweichungen noch frühzeitig erkannt und gegebenenfalls berücksichtigt werden können.
Für Bauherren bedeutet dies zusätzliche Sicherheit während der Bauphase.
Einmessbescheinigung für Bauvorhaben in Brandenburg
Als erfahrenes Vermessungsbüro unterstützen wir Bauherren, Architekten, Planungsbüros und Bauunternehmen bei der Einmessung von Gebäuden und Bauvorhaben in Brandenburg. Wir erfassen die erforderlichen Lage- und Höhendaten, gleichen diese mit den maßgeblichen Planungsunterlagen ab und erstellen die benötigte Bescheinigung für das weitere bauordnungsrechtliche Verfahren.
Von der Absteckung über die baubegleitende Vermessung bis zur abschließenden Gebäudeeinmessung erhalten Sie bei uns Vermessungsleistungen aus einer Hand.
Sie benötigen eine Einmessbescheinigung nach § 72 Abs. 9 Satz 2 BbgBO? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern zu den erforderlichen Vermessungsleistungen und begleiten Ihr Bauvorhaben fachgerecht durch die einzelnen Vermessungsphasen.

Für einen guten Abschluss Ihres Bauvorhabens:

